Zu den körperbezogenen Pflegemaßnahmen gehören:
Waschen, Duschen, Baden
Kämmen
Mundpflege / Zahnpflege
Rasieren
Darm- und Blasenentleerung
An- und Auskleiden
Selbständiges Aufstehen und Zu- Bett-Gehen
Gehen, Stehen, Treppensteigen
Mundgerechtes Zubereiten oder die Aufnahme der Nahrung
Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
Damit werden im Rahmen der körperbezogenen Pflegemaßnahmen die Bereiche der Mobilität und Selbstversorgung nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 4 SGB XI erfasst.