Zu den körperbezogenen Pflegemaßnahmen gehören:

Waschen, Duschen, Baden

Kämmen

Mundpflege / Zahnpflege

Rasieren

Darm- und Blasenentleerung

An- und Auskleiden

Selbständiges Aufstehen und Zu- Bett-Gehen

Gehen, Stehen, Treppensteigen

Mundgerechtes Zubereiten oder die Aufnahme der Nahrung

Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung

Damit werden im Rahmen der körperbezogenen Pflegemaßnahmen die Bereiche der Mobilität und Selbstversorgung nach § 14 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 4 SGB XI erfasst.